Baurecht aktuell

Justizreform und das Baurecht

Die Justizreform ist in aller Munde - aber was muss der Ratsuchende schon jetzt beachten, wenn er einen Fall aus dem Baurecht hat?

Das Baurecht splittet sich in zwei große Bereiche: öffentliches Baurecht und privates Baurecht.

Unter dem sogenannten öffentlichen Baurecht ist das Bauplanungsrecht, das die örtliche Planung der Bodennutzung beschreibt, als auch dass Bauordnungsrecht, das insbesondere die sicherheitsrechtlichen Anforderungen an das jeweilige Bauwerk regelt, zu verstehen.

Das private Baurecht behandelt insbesondere die Haftung des Bauunternehmers und des Architekten sowie die Abnahme des Bauwerks als auch die Vergütung.

Viele Überlegungen, die nun in die Justizform, die die Zivilgerichte betrifft, einfließen, sind bzgl. der Verwaltungsgerichte bereits seit dem 01. 01. 1997 in Kraft. So müssen die Rechtsmittel Berufung und Beschwerde erst durch das Oberverwaltungsgericht zugelassen werden. Dies gilt sowohl für das sog. Hauptsachverfahren als auch für das im Baurecht bedeutsame Eilverfahren (Aussetzung der Vollziehung nach §§ 80,80a VwGO und Einstweilige Anordnung § 123 VwGO).

Auch im Zivilrecht soll die Position des Eingangsgericht gestärkt werden und die Berufungsmöglichkeit eingeschränkt werden.

Was bedeutet das für den Ratsuchenden?

Es kann nur einen Rat geben: So früh wie möglich einen kompetenten Rechtsrat einholen. Bedenken Sie, dass Sie alles in der 1. Instanz vortragen und entscheiden lassen müssen, da es (wahrscheinlich) nur diese eine Instanz gibt, da die Hürde für eine Berufungsmöglichkeit sehr hoch liegt.

Jetzt kommt es darauf an, alles an Beweismitteln usw. zu sammeln und erfolgsversprechende Anträge zu stellen - nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

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