Baurecht
aktuell
Justizreform
und das Baurecht
Die
Justizreform ist in aller Munde - aber was muss der Ratsuchende
schon jetzt beachten, wenn er einen Fall aus dem Baurecht hat?
Das
Baurecht splittet sich in zwei große Bereiche: öffentliches Baurecht
und privates Baurecht.
Unter
dem sogenannten öffentlichen Baurecht ist das Bauplanungsrecht,
das die örtliche Planung der Bodennutzung beschreibt, als auch
dass Bauordnungsrecht, das insbesondere die sicherheitsrechtlichen
Anforderungen an das jeweilige Bauwerk regelt, zu verstehen.
Das
private Baurecht behandelt insbesondere die Haftung des Bauunternehmers
und des Architekten sowie die Abnahme des Bauwerks als auch die
Vergütung.
Viele
Überlegungen, die nun in die Justizform, die die Zivilgerichte
betrifft, einfließen, sind bzgl. der Verwaltungsgerichte bereits
seit dem 01. 01. 1997 in Kraft. So müssen die Rechtsmittel Berufung
und Beschwerde erst durch das Oberverwaltungsgericht zugelassen
werden. Dies gilt sowohl für das sog. Hauptsachverfahren als auch
für das im Baurecht bedeutsame Eilverfahren (Aussetzung der Vollziehung
nach §§ 80,80a VwGO und Einstweilige Anordnung § 123 VwGO).
Auch im Zivilrecht soll die Position des Eingangsgericht gestärkt
werden und die Berufungsmöglichkeit eingeschränkt werden.
Was
bedeutet das für den Ratsuchenden?
Es
kann nur einen Rat geben: So früh wie möglich einen kompetenten
Rechtsrat einholen. Bedenken Sie, dass Sie alles in der 1. Instanz
vortragen und entscheiden lassen müssen, da es (wahrscheinlich)
nur diese eine Instanz gibt, da die Hürde für eine Berufungsmöglichkeit
sehr hoch liegt.
Jetzt
kommt es darauf an, alles an Beweismitteln usw. zu sammeln und
erfolgsversprechende Anträge zu stellen - nicht erst dann, wenn
es zu spät ist.
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